FAQ

Ob Glasfaserausbau oder allgemeinere Internetthemen: Diese Seite bietet Ihnen die Möglichkeit, schnell die richtige Antwort auf Ihre Frage zu finden. Mit dem Filter können Sie Ihre Suche auf bestimmte Themen beschränken, um ein genaueres Ergebnis zu erhalten.

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Die wichtigsten Fragen im Überblick

Die Westconnect GmbH ist eine Beteiligung des E.ON-Konzerns und baut eine leistungsstarke und zukunftssichere Glasfaserinfrastruktur in Ihrer Kommune aus – bis zu Ihnen ins Gebäude. So wie etwa Strom, Gas- und Wasserleitungen ist ein Glasfaseranschluss wichtig: Die Digitalisierung schreitet voran und dafür bedarf es Glasfaser. Nur mit Glasfaser ist Zukunftssicherheit gegeben. Um eine hohe Qualität der Bauleistung vor Ort sicherzustellen, arbeiten wir mit der Westnetz GmbH – einer Konzerngesellschaft der E.ON – zusammen, die Glasfaser in unserem Auftrag verlegt. Das Engagement in der Region besteht bereits seit Jahrzehnten und wird auch in den Jahren nach dem Bau der Glasfaserinfrastruktur mit Ansprechpartnern vor Ort weiter bestehen.

Technisch betrachtet ist die Bandbreite nahezu unbegrenzt und Glasfaser daher eine Zukunftstechnologie für die nächsten Jahrzehnte. Damit haben Sie den schnellstmöglichen Anschluss und hervorragende Stabilität auch bei gleichzeitigem Streaming (z. B. YouTube, Netflix), Gaming und Arbeiten im Homeoffice. Oder ganz einfach ruckelfrei mit der Familie über Messenger-Dienste wie WhatsApp ein Videotelefonat genießen. Auch Fernsehen und Telefonieren über Glasfaser sind deutlich weniger störanfällig als beispielsweise über Satellitenschüsseln. Die Welt entwickelt sich rasant weiter. Mit einem Glasfaseranschluss sind Sie für zukünftige Technologien gerüstet. Gute Beispiele sind E-Health oder Virtual Reality. So können Sie z. B. schon heute mit einer 3D-Brille von zuhause Städte besichtigen und Ihren Urlaub vorbereiten. Für all diese Dinge benötigen Sie einen Glasfaseranschluss. Als Grundstücks- und Gebäudeeigentümer*in haben Sie zudem den Vorteil, dass ein Glasfaseranschluss den Wert Ihrer Immobilie steigert.

Der Glasfaseranschluss wird Ihnen in der Vermarktungsphase kostenlos ins Gebäude gelegt. Danach betragen die regulär anfallenden Kosten bis zu 1.547 €. Im Verfügbarkeitscheck unter www.eon-highspeed.com können Sie für Ihre Adresse prüfen, ob der Glasfaseranschluss noch kostenlos gebucht werden kann. Nach dem Ausbau des Netzes vor Ort wird der nachträgliche Glasfaseranschluss wegen der zusätzlichen Bautätigkeiten kostenpflichtig sein. Sollten Sie als Grundstücks- und Gebäudeeigentümer sich zunächst nur den Glasfaseranschluss legen lassen und Sie oder andere Bewohner*innen erst später einen E.ON Highspeed Produktvertrag abschließen, weisen wir darauf hin, dass dann eine Anschlussaktivierung für den jeweiligen Vertrag in Höhe von 398,- € erhoben werden kann. Wir empfehlen daher direkt mit Verlegung des Glasfaseranschlusses auch einen E.ON Highspeed Produktvertrag abzuschließen. Nutzen Sie sofort einfach schnelles Internet.

Wird erst nach der initialen Vermarktungsphase – wenn die Baumaßnahmen vor Ort fortgeschritten oder abgeschlossen sind – ein E.ON Highspeed-Produktvertrag abgeschlossen, kann eine Anschlussaktivierung in Höhe von 398,00 € erhoben werden. Diese Kosten bilden unter anderem etwaige notwendige zusätzliche Hardware sowie ggf. notwendige Techniker-Einsätze ab. Wir empfehlen daher direkt mit Verlegung des Glasfaseranschlusses auch einen E.ON Highspeed-Produktvertrag abzuschließen. Nutzen Sie sofort einfach schnelles Internet.

Ja, der Glasfaseranschluss wird Ihnen im Rahmen der Vermarktungsphase kostenlos in das Haus/Gebäude gelegt. Das Telekommunikationsgesetz gestattet der Westconnect GmbH Ihr Gebäude zu erschließen.

Das Telekommunikationsgesetz legt unter anderem die Rahmenbedingungen für den liberalisierten Telekommunikationsmarkt in Deutschland fest. Ziele des Gesetzes sind die Stärkung der Telekommunikationsinfrastruktur, die Förderung des flächendeckenden Ausbaus von Glasfaserinfrastrukturen und der Schutz der Verbraucher. Das Gesetz räumt dem Infrastrukturanbieter Westconnect GmbH das Recht ein, Ihr Objekt an das Glasfasernetz anzuschließen (§ 134 TKG 2021).

Ja, um bei der Errichtung einen reibungslosen Ablauf vor Ort zu gewährleisten, sollte eine Grundstückseigentümererklärung erteilt worden sein. Der/die Techniker*in wird dann später bei der Hausbegehung alle Details und Ihre Vorstellungen mit Ihnen abstimmen.

Nach § 20 Abs. 2 des Wohnungseigentümergesetzes (WEG) wird u. a. der Breitbandausbau bei baulichen Veränderungen des Gemeinschaftseigentums bevorzugt behandelt. Das bedeutet, dass einzelne Wohnungseigentümer*innen einen Anspruch auf Zustimmung zum Breitbandanschluss haben. Die Art und Weise der Durchführung der baulichen Veränderung soll im Rahmen einer Eigentümerversammlung beschlossen werden. Lassen Sie Ihrem WEG-Verwalter einen entsprechenden Beschlussvorschlag zukommen. Dieser muss dann den Vorschlag als Beschlusspunkt auf die Tagesordnung der nächsten Eigentümerversammlung aufnehmen. Parallel dazu unterzeichnen Sie als Wohnungseigentümer*in/Teileigentümer*in die Grundstückseigentümererklärung und informieren Sie uns dadurch bzgl. Ihres berechtigten Interesses.

Der Glasfaseranschluss geht in der Regel durch die Hauseinführung, hier kommt es aber auch immer auf die Gegebenheiten vor Ort an. Es wird der direkte Weg zwischen Straße und Hausanschlussraum (wo Strom, Gas, Wasser und Telekommunikation ins Haus gelangen) gewählt. Kleinere Umwege, z. B. aufgrund von Bäumen, Treppen oder sonstigen Hindernissen, werden berücksichtigt.

Ja. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, das eigene Grundstück bereits während der Ausbauarbeiten an das Glasfasernetz anschließen zu lassen. Entscheiden Sie sich erst nach den Tiefbauarbeiten/Arbeiten in der Straße vor Ihrem Grundstück für einen Anschluss, können weitere Bautätigkeiten notwendig werden, so dass der Anschluss nicht mehr kostenlos zur Verfügung gestellt werden kann.

Die Glasfaser-Gebäudeanbindung wird in das Gebäude – z. B. in den Keller – gelegt. Um in einem Mehrfamilienhaus (mindestens 3 Nutzungseinheiten) in den einzelnen Wohnungen schnelles Glasfaser-Internet nutzen zu können, bedarf es einer Glaserfaser-Gebäudeverkabelung, damit ein etwaiger Leistungsabfall verhindert wird. Wir empfehlen immer eine Glasfaser-Gebäudeverkabelung, um eine gleichbleibend hohe Bandbreite auch in oberen Stockwerken zu gewährleisten. Sollte eine Glasfaser-Infrastruktur bereits im Gebäude vorhanden sein, prüfen wir vor Ort, ob diese genutzt werden kann. Wenn in Mehrfamilienhäusern mit 3-12 Nutzungseinheiten mindestens ein E.ON Highspeed Produktvertrag im Gebäude abgeschlossen wurde, errichten wir kostenlos die Glasfaser-Gebäudeverkabelung für alle Nutzungseinheiten. Wenn in Mehrfamilienhäusern ab 13 Nutzungseinheiten mindestens 25 % der Nutzungseinheiten im Gebäude einen E.ON Highspeed Produktvertrag abgeschlossen haben, errichten wir ebenfalls kostenlos die Glasfaser-Gebäudeverkabelung für alle Nutzungseinheiten.

„Open Access“ bedeutet, dass alle interessierten Telekommunikationsunternehmen als sogenannte „Wholesale-Partner" Vorleistungen zu diskriminierungsfreien Konditionen von der Westconnect GmbH einkaufen können. Auf Basis dieser Vorleistungen können diese eigene Endkundenprodukte/Internetverträge anbieten. Auf www.westconnect.de/partner finden Sie die Anbieter, die auf dem Netz Dienste anbieten. Wollen Sie oder ein/e Bewohner*in des Hauses (z. B. Nachmieter*in) nach der Vermarktung einen Internetvertrag bei einem anderen Telekommunikationsanbieter abschließen, erkundigen Sie sich bitte, ob und in welcher Höhe dieser die Kosten für eine Anschlussaktivierung an Endkunden weiterberechnet. Diese Entscheidung obliegt dem jeweiligen Telekommunikationsunternehmen.

Ausbau und Hausanschluss

Nein, mit der Errichtung des Glasfaser-Hausanschlusses erfolgt keine Eintragung im Grundbuch Ihres Grundstücks.

Sofern mindestens ein E.ON Highspeed Produktvertrag vorliegt, wird das gesamte Haus mit Glasfaser erschlossen. Somit haben Sie zu jedem späteren Zeitpunkt die Möglichkeit über den Verfügbarkeitscheck auf https://www.eon-highspeed.com einen E.ON Highspeed Produktvertrag zu buchen.

Bitte sprechen Sie den/die Tiefbauer*in vor Ort an. Kontaktdaten werden i.d.R. als Visitenkarte im Briefkasten hinterlegt.

In einem Ein- und Zweifamilienhaus muss ein dauerhaft aktiver Stromanschluss möglichst nah an der Hauseinführung zur Verfügung stehen. In einem Mehrfamilienhaus, in dem eine Glasfaser-Gebäudeverkabelung installiert wird, ist ein dauerhaft aktiver Stromanschluss am Glasfaser-Teilnehmeranschlusspunkt in der Wohnung (Gf-TA) notwendig.

Wenn es sich um eine Erbbaupacht handelt, ist die Unterschrift des Erbbaupachtnehmers, i.d.R. der/die Eigentümer*in der Immobilie, ausreichend.

Es können keine festen Termine im Vorfeld vereinbart werden. Absprachen mit dem/der Tiefbauer*in vor Ort sind immer möglich.

Vor dem Bau des Glasfaser-Hausanschlusses findet eine Hausbegehung mit dem/der Tiefbauer*in statt. Für die Hausbegehung wird mit Ihnen ein Termin vereinbart Beginnen die Bauarbeiten in der Straße, findet der Ausbau des Glasfaser-Hausanschlusses i. d. R. innerhalb der nächsten 14 Tage statt. Genaue Absprachen können mit dem/der Tiefbauer*in vor Ort vorgenommen werden.

Pro Gebäude kann eine Glasfaser-Gebäudeanbindung errichtet werden. Dabei bestimmt die Anzahl der Wohneinheiten die Anzahl der Fasern. Bei mehreren Gebäuden auf dem Grundstück kann es mehrere Glasfaser-Gebäudeanbindungen geben, hierbei können jedoch weitere Kosten entstehen. Prüfen Sie die Gegebenheiten vor Ort über den Verfügbarkeitscheck.

Es wird der direkte Weg zwischen Straße und Hausanschlussraum (wo Strom, Gas, Wasser und Telekommunikation ins Haus kommen) gewählt. Kleinere Umwege, z. B. aufgrund von Bäumen, Treppen oder sonstigen Hindernissen, werden berücksichtigt. Der/die Tiefbauer*in wird bei der Hausbegehung alle Details mit Ihnen abstimmen.

Ausbau und Hausanschluss – Besonderheiten für Mehrfamilienhäuser

Beim Ausbau der Glasfaser-Gebäudeverkabelung durch die Westconnect GmbH liegt das Eigentum bei der Westconnect GmbH.

Die Glasfaser-Gebäudeverkabelung wird durch einen oder eine Dienstleister*in errichtet. Diese*r führt die Glasfasern aus dem Hausanschlussraum bis in die Wohnung. Dabei können je nach Immobilie unterschiedliche Verfahren zum Einsatz kommen. Der Ausbau erfolgt natürlich inkl. Wiederherstellung des vorherigen Zustands.

Wenn Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden, entfällt die Möglichkeit einer kostenlosen Errichtung der Glasfaser-Gebäudeanbindung.

Für einen Glasfaseranschluss in Ihrer Wohnung müssen Sie einen E.ON Highspeed Produktvertrag abschließen. Zudem muss der/die Grundstücks- und Gebäudeeigentümer*in bzw. die Eigentümergemeinschaft dem Ausbau einer Glasfaser-Gebäudeanbindung und einer Glasfaser-Gebäudeverkabelung zustimmen.

Eine Glasfaser-Gebäudeverkabelung wird benötigt, sobald drei oder mehr Parteien in einem Gebäude vorhanden sind.

Internet und Telefonie

Sollten Sie zu Ihrem E.ON Highspeed Produkt einen Router von uns hinzugebucht haben, so erfolgt die Konfiguration automatisch durch uns. Sollten Sie einen eigenen Router verwenden, so beachten Sie bitte die Anleitung zur Verwendung eines kundeneigenen Routers in unserem Downloadbereich unter: https://www.eon-highspeed.com/downloads/. Sie können überprüfen, ob die IPv6-Konnektivität funktioniert, indem Sie die IPv6-Adresse von Google (https://ipv6.google.com/) oder einer anderen IPv6-fähigen Website in Ihrem Webbrowser eingeben. Wenn Sie keine Verbindung herstellen können, sollten Sie die Konfiguration Ihrer erneut überprüfen und sicherstellen, dass alle Einstellungen korrekt sind.    

IPv6 steht an jedem E.ON Highspeed-Anschluss zur Verfügung.

Ein Produktupgrade ist jederzeit kostenlos möglich. Ihr E.ON Highspeed Produktvertrag wird umgestellt und die Abrechnung erfolgt über das neue Produkt. Ein Downgrade ist erst nach Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit möglich. Für die Bearbeitung wird einmalig eine Aufwandsgebühr berechnet, deren  Höhe Sie dem aktuell gültigen Preisblatt E.ON Highspeed entnehmen können. Ihr E.ON Highspeed Produktvertrag wird dann umgestellt und die Abrechnung erfolgt über das neue Produkt.

Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat und bedarf der Textform. Nach Prüfung des nächstmöglichen Vertragsendes erhalten Sie Ihre Kündigungsbestätigung. Ihre E-Mail senden Sie bitte an service@eon-highspeed.com oder Ihr Schreiben an Westconnect GmbH, Opernplatz 1, 45128 Essen. Alternativ können Sie auch unser Kontaktformular nutzen https://eon-highspeed.com/kontakt.

Teilen Sie uns einfach Ihren Wunschtermin zur Einbuchung der Option per E-Mail oder per Post mit. Bitte berücksichtigen Sie, dass Ihr Wunschtermin auf den Ersten eines Monats, frühstens des nächsten Folgemonats, fällt. Die Bestätigung erhalten Sie im Anschluss. Ihre E-Mail senden Sie bitte an service@eon-highspeed.com oder Ihr Schreiben an Westconnect GmbH, Opernplatz 1, 45128 Essen. Alternativ können Sie auch unser Kontaktformular nutzen https://eon-highspeed.com/kontakt.

Die E.ON Highspeed Produkte beinhalten bereits die Festnetz-Flatrate, die alle Sprachverbindungen in das deutsche Festnetz umfasst. Zu jedem E.ON Highspeed Produktvertrag kann für monatlich 9,90 € die Mobilfunk-Flatrate hinzugebucht werden, die alle Sprachverbindungen in die deutschen Mobilfunknetze umfasst. Die Mindestlaufzeit beträgt einen Monat und verlängert sich automatisch.

Hardware die zu einer Leistung hinzugebucht wurde oder die in Verbindung mit einer Leistung steht, versendet Westconnect 14 Tage vor der Anschlussbereitstellung. Bei einer Hinzubuchung zu einem bestehenden Vertrag erfolgt die Versendung immer umgehend am selben oder dem darauffolgenden Tag.

Wir bieten Ihnen eine Flatrate an. Sie können demnach unbegrenzt surfen, ohne dass weitere Kosten entstehen.

Sie können Ihre Vertragsdaten jederzeit ändern. Bitte teilen Sie uns die Änderung schriftlich mit: Westconnect GmbH, Opernplatz 1, 45128 Essen oder per Mail an service@eon-highspeed.com.

Nein. Wir kündigen für Sie. Wenn unser Glasfaser-Netzausbau noch andauert kann es stets Unwägbarkeiten geben (Genehmigungsverfahren, Wetterbedingungen etc.).

Führen Sie den Verfügbarkeitscheck auf unserer Startseite durch. Werden E.ON Highspeed Produkte unter Ihrer Adresse angeboten, dann können Sie bequem online bestellen. Sobald das Breitbandnetz erschlossen ist, kündigen wir den aktuellen Vertrag für Internet und Telefonie bei Ihrem bisherigen Anbieter. Somit wird sichergestellt, dass die Wartezeit für unser schnelles Internet möglichst kurz ist und Sie zu jedem Zeitpunkt mit Internet und Telefonie versorgt werden. Zudem stellen wir sicher, dass Sie aktuelle Rufnummern auf Wunsch mitnehmen können. Dazu füllen Sie bitte den Anbieterwechselauftrag aus: https://www.eon-highspeed.com/.

Telefonanschlüsse werden heute IP-basiert bereitgestellt. Die dazu benötigten Endgeräte (z. B. Router, Telefon) erfordern den Anschluss an eine Stromversorgung. Im Falle eines Stromausfalls kann kein Alarm über die Telefonverbindung abgesetzt werden. Bei älteren Telefonanschlüssen bestand die Möglichkeit einer Notstromversorgung aus der Vermittlungsstelle (dem Amt). Diese ist heute nicht mehr gegeben. Bitte informieren Sie sich bei dem Hersteller Ihrer Alarmanlage über die Anschaltmöglichkeiten.      

Falls Sie Ihren Internetzugang im Rahmen eines zweiten, separaten Produktvertrags beziehen, müssen Sie diesen zweiten Produktvertrag selbst kündigen, um Mehrkosten zu vermeiden. Gleiches gilt für sogenannte Preselection-Verträge. Auch diese müssen Sie selbst kündigen.

Die Vertragslaufzeiten Ihres jetzigen Vertrags entnehmen Sie bitte den Vertragsunterlagen Ihres Altanbieters.

Der Einzelverbindungsnachweis (EVN) ist eine Auflistung aller kostenpflichtigen, ausgehend geführten Gespräche mit Angabe der Rufnummer, der Dauer und der Kosten des jeweiligen Gesprächs. Der Einzelverbindungsnachweis ermöglicht es Ihnen, die bei der Telefonie entstehenden Kosten nachzuvollziehen. Auf Wunsch senden wir Ihnen einen kostenlosen Einzelverbindungsnachweis zusammen mit der monatlichen Rechnung zu. Die gewählten Rufnummern können dabei wahlweise vollständig oder um die letzten drei Ziffern verkürzt dargestellt werden.

Bitte lassen Sie uns den Anbieterwechselauftrag unmittelbar mit der Bestellung zukommen, da wir nur so alle notwendigen Schritte zur Umstellung Ihres Vertrags einleiten können und keine Fristen überschritten werden. Damit können wir auch sicherstellen, dass die Mitnahme Ihrer Rufnummer(n) funktioniert.

Das Privatkundenprodukt E.ON Highspeed ermöglicht den Anschluss von Telefonie Endgeräten mit Einzelregistrierung. Ein Anlagenanschluss kann nicht bereitgestellt werden.

Wir bieten einen reinen Internetzugang ohne Webserver und E-Mail-Adresse an. Dadurch ist die Nutzung einer eigenen Domain unabhängig von unserem Anschluss zu betrachten. Das Setzen eigener PTR-Records ist nicht möglich.

Die von uns gemieteten Geräte unterstützen die WLAN-Verschlüsselung nach den derzeit gängigen Verfahren. Die Verschlüsselung ist standardmäßig aktiviert. Den WLAN-Schlüssel finden Sie auf der Unterseite der gelieferten FRITZ!Box.

Sie können sowohl den Internetzugang als auch VoIP mit eigener Hardware nutzen. Wir empfehlen jedoch die Nutzung unserer Mietgeräte, da für Sie die Kompatibilitätsprüfung und die Konfiguration entfallen. Die allgemeinen Einstellungen finden Sie unter https://www.eon-highspeed.com/downloads/, die individuellen Daten für Ihren VoIP-Zugang entnehmen Sie dem Kundenportal: https://service.eon-highspeed.com/login.  

Bei der Bestellung von E.ON Highspeed haben Sie die Möglichkeit, eine AVM FRITZ!Box zu mieten. Diese ist bereits konfiguriert und auf Ihr bestelltes Produkt abgestimmt. Weitere Informationen zur Einrichtung Ihrer FRITZ!Box finden Sie unter https://www.eon-highspeed.com/downloads/.

Nein, wir stellen einen transparenten Zugang zur Verfügung und filtern weder spezifische Ports noch Internetseiten.

Wir stellen Ihnen einen VoIP-Anschluss zur Verfügung, der je nach Router/Media Gateway einen internen S0-Anschluss mit zwei Sprachkanälen bereitstellen kann. Handelsübliche ISDN-Telefone sind darüber problemlos nutzbar. Die Kompatibilität einer eventuell vorhandenen Telefonanlage müssen Sie im Einzelfall mit dem Hersteller prüfen. Die Nutzung des D-Kanals oder von Einwahlverbindungen sind nicht möglich. Die Nutzung von ISDN ist abhängig von dem eingesetzten Router. Sollten Sie von uns einen Router beziehen, ist nur die FRITZ!Box 7490 ISDN-fähig. Sollten Sie einen eigenen Router nutzen, erkundigen Sie sich bitte beim Hersteller.

Bei E.ON Highspeed erfolgt die Telefonie über die FRITZ!Box. Kommt es zu einem Stromausfall, ist auch die FRITZ!Box davon betroffen. Dies führt dazu, dass Ihr Anschluss in diesem Moment nicht gesichert ist. Da diese Technologie inzwischen bei fast allen Telekommunikationsanbietern zum Einsatz kommt, stellen die meisten Pflegeeinrichtungen Lösungsmöglichkeiten zur Verfügung. Sollte dies nicht der Fall sein, sprechen Sie uns gerne an.

Das ist problemlos möglich, wenn Ihr EC-Terminal die Verbindung über einen LAN-Anschluss herstellt. Geräte, die eine Einwahlverbindung aufbauen (ISDN/analog) funktionieren in der Regel nicht.

Ja, Sie können beide Dienste uneingeschränkt parallel nutzen.

Es ist selbstverständlich möglich, den Internetanschluss mit mehreren Geräten gleichzeitig zu nutzen. Voraussetzung dafür ist ein entsprechender Router, den Sie von uns mieten können.

Der Router (AVM FRITZ!Box) wird Ihnen kurz vor der Anschaltung schon vorkonfiguriert zugesendet. Sie brauchen nur die FRITZ!Box an die TAE-Dose oder Ihren ONT anzuschließen. Wenn Sie dennoch eine Installation wünschen, bieten wir Ihnen einen Installationsservice an. Rufen Sie uns unter der kostenlosen Hotline an. Weitere Informationen zu den Geräten finden Sie im Downloadbereich: https://www.eon-highspeed.com/downloads/.

Ein Besetztzeichen erfolgt standardmäßig nach 90 Sekunden.

Sie können Ihre Telefonnummer mitnehmen, falls sich Ihre neue Adresse in demselben Vorwahlbereich befindet wie Ihre bisherige.

Informieren Sie uns per E-Mail. Sofern unser schnelles Internet auch an Ihrer neuen Adresse für Sie verfügbar ist, kümmern wir uns um den Umzug Ihres Internets. Sollten die E.ON Highspeed Produkte an der neuen Adresse nicht verfügbar sein, haben Sie die Möglichkeit, von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen.

VoIP steht für „Voice over Internet Protocol“. Es bedeutet, dass Ihre Sprachkommunikation in Form von IP-Datenpaketen übertragen und erst am Router/Media Gateway zu Sprache gewandelt wird.

Es ist möglich, die einzelnen „Rufnummerngassen“ sperren zu lassen. Im Standard ist die 0900-Gasse komplett gesperrt. Weitere Gassen wie z. B. die verschiedenen Gewinnspiele (0137) können ebenso wie Handynummern (Gassen 015, 016, 017) und Nummern aus dem Ausland auf Wunsch gesperrt werden.

Wenn Sie es wünschen, können Sie dies bei Ihrer Bestellung angeben. Ein Telefonbucheintrag ist kostenlos. Sie haben dabei die Möglichkeit, den genauen Namen sowie die Telefonnummer(n), die im Telefonbuch erscheinen soll(en), anzugeben. Darüber hinaus können Sie an dieser Stelle wählen, ob Sie in gedruckten, elektronischen und/oder digitalen Verzeichnissen erscheinen möchten.

Für die Nutzung eines von der Westconnect GmbH gemieteten Routers sind keine Zugangsdaten erforderlich und die Konfiguration erfolgt automatisch. Sollten Sie ein eigenes Gerät verwenden, beachten Sie für die allgemeinen Einstellungen bitte unsere Anleitung für kundeneigene Router. Diese finden Sie unter: https://www.eon-highspeed.com/downloads/. Die individuellen Daten für Ihren VoIP-Zugang entnehmen Sie dem Kundenportal: https://www.eon-highspeed.com/downloads/.  

Nein, den Rabatt gewähren wir nur E.ON-Strom- und/oder E.ON-Erdgaskunden und -kundinnen.    

Ja, einen LTE-Vertrag kündigen wir genauso wie jeden anderen Altvertrag.

Falls Sie bereits Kunde bzw. Kundin bei uns sind und nicht den Service „Rechnung per Post“ gewählt haben, ist es zu Abrechnungszwecken zwingend notwendig, dass uns Ihre E-Mail-Adresse vorliegt. Nur so können wir Ihnen die Rechnung ordnungsgemäß online zur Verfügung stellen.

Nachdem wir Ihren Auftrag erfasst haben, bekommen Sie eine Registrierungsbestätigung und ein Willkommensschreiben. Sofern Sie uns mit der Übernahme Ihrer Rufnummer beauftragen, füllen Sie bitte den Anbieterwechselauftrag aus: https://eon-highspeed.com/downloads/. Wir werden Ihren laufenden Vertrag kündigen und den bestehenden Anschluss und Ihre Rufnummer(n) zum Ende der Laufzeit Ihres alten Vertrags für Sie übernehmen. Falls Sie einen Neuanschluss bestellt haben, werden wir Ihren Anschluss zum nächstmöglichen Anschalttermin bereitstellen. Die nötigen Geräte und eine Aufbauanleitung senden wir Ihnen einige Tage vor Ihrem Anschalttermin zu.

Westconnect bietet derzeit keine Flatrate ins europäische oder weltweite Ausland an. Freie Prepaid-Anbieter sind im Internet verfügbar und können über unser Netz genutzt werden. Die aktuell gültigen Tarife für Telefonate ins europäische oder weltweite Ausland entnehmen Sie bitte unserem Preisblatt: https://www.eon-highspeed.com/.

Mit der Internetflatrate können Sie den bereitgestellten Internetzugang ohne Begrenzung des Datenvolumens nutzen.

Ja, Sie können auch als Gewerbetreibender E.ON Highspeed Produkte nutzen. Unsere Produkte stehen jedem zur Verfügung, sie sind jedoch auf die Bedürfnisse von Privatkund*innen ausgerichtet.

Bitte kontaktieren Sie den Kundenservice (per E-Mail an kundenservice@eon-highspeed.de oder per Telefon unter 0800 – 9696006, Montags-Freitag 8-20 Uhr und Samstags 8-16 Uhr.)

Eine persönliche Beratung ist selbstverständlich möglich. In den ausgebauten Gemeinden finden Infoveranstaltungen für Bürger*innen sowie Beratungstermine statt. Termine finden Sie in Ihrem Vermarktungsgebiet. Zudem können Sie sich jederzeit an die kostenlose Hotline wenden: 0800 – 9900066.

Prüfen Sie die Verfügbarkeit auf unserer Startseite oder erfahren Sie über unseren Newsletter regelmäßig, wo als Nächstes ausgebaut wird: https://www.eon-highspeed.com/.      

Sie können jederzeit den Verfügbarkeitscheck auf unserer Startseite durchführen und anschließend bestellen. Im Nachgang Ihrer Bestellung kündigen wir Ihren Altvertrag und teilen Ihnen den Zeitpunkt der Anschaltung Ihres E.ON Highspeed Produktes mit. Sollten Sie Ihre Rufnummer behalten wollen, füllen Sie bitte den Anbieterwechselauftrag mit Ihrer Bestellung aus: https://www.eon-highspeed.com/.  

Störungen

Bitte kontaktieren Sie den Kundenservice (per E-Mail an kundenservice@eon-highspeed.de oder per Telefon unter 0800 – 9696006, Montag-Freitag 8-20 Uhr und Samstag 8-16 Uhr.)

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